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Abgasuntersuchung

Die Abgasuntersuchung war in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa. Seit Januar 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine AU-Plakette wird demnach nicht mehr angebracht. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben.

Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU von einem Prüfingenieur der KÜS durchgeführt werden kann. Ein Nichtbestehen dieser Teiluntersuchung führt auch gleichzeitig zum negativen Abschluss der Hauptuntersuchung. Werden die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen.

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