Hetzweger Weg 2
27356 Rotenburg

Tel.: 0 42 61 – 62 658
Fax: 0 42 61 – 96 17 46
Vor dem Weiherbusch 1
29614 Soltau

Tel.: 0 51 91 – 96 88 92
Fax: 0 51 91 – 96 88 94

Schadengutachten

Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Kosten für Schadengutachten

Sollte Ihr Fahrzeug bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, beschädigt werden, gehören die Kosten zur Ermittlung der Reparaturkosten (Schadengutachten) zum Schadenumfang und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernommen werden. Bei einer Teilschuld werden die Kosten für das Gutachten seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich nur im Rahmen der festgestellten Haftungsquote übernommen.

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